Zitat
Schokofreak
Verheiratet, beide unter 40, Versuche 1-3
Danke
Stimmt nicht ganz [www.gesetze-im-internet.de]
Zitat
(3) Anspruch auf Sachleistungen nach Absatz 1 besteht nur für Versicherte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben; der Anspruch besteht nicht für weibliche Versicherte, die das 40. und für männliche Versicherte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben. [...]
VG, Luzie