Ok.
Muss ich aber nicht erst z sachverständigen?
Oder reicht, wenn ich zu einem x beliebigen Anwalt gehe, meine Geschichte schilderte, (incl. Arztbriefe als beweist), und er schreibt das?
Lg
Muss ich aber nicht erst z sachverständigen?
Oder reicht, wenn ich zu einem x beliebigen Anwalt gehe, meine Geschichte schilderte, (incl. Arztbriefe als beweist), und er schreibt das?
Lg